Lohnbuchhaltung
Alle Leistungen werden gemäß § 6 Nr. 3/4 StBerG ausgeführt.
Unser Unternehmen setzt sich schwerpunktmäßig mit dem Personalmanagement und der Lohn- und Gehaltsabrechnung auseinander. Unsere Erfahrungen zeigen, dass auch für die Arbeitgeberseite Möglichkeiten geschaffen wurden, die hohen Personalaufwendungen nicht grundsätzlich alleine tragen zu müssen. Wir kümmern uns nach Ihren Vorgaben zuverlässig und verbindlich um Ihr Personalmanagement. Sie behalten den Kopf für die wesentlichen Dinge Ihres Unternehmens frei.
Sehr gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Unser umfangreicher Service umfasst folgende Tätigkeiten
- Lohn- / Gehaltsabrechnungen
- Abrechnung von Teilzeitkräften und geringfügig Beschäftigten
- Abrechnung von Ausbildungsvergütungen
- Elektronische Meldung der Lohnsteuer
- Elektronische Meldung der Beitragsnachweise
- Elektronische Meldung zur Sozialversicherung
- Elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren (ELENA)
- Erstellung von Anträgen zur Erstattung der Entgeltfortzahlungen (U1)
- Erstellung von Anträgen zur Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgeltes (U2)
- Erfassung von Firmen- und Mitarbeiterstammdaten
- Postalische Zustellung der monatlichen Lohnabrechnungen
- Abrechnung von Kurzarbeitergeld
Beachten der Richtlinien zum Mutterschutz - Schwerbehindertenabgabe
Bescheinigungswesen / Arbeits- u. Einkommensbescheinigungen - Zusammenarbeit mit den zuständigen Agenturen für Arbeit und Integrationszentren (Eingliederungszuschuss und Trainee-Programme)
- Erstellen von Arbeitsverträgen
- Beantragung von Fördermitteln für Mitarbeiter
- Erstellen von Vorlagen für Abmahnungen und Kündigungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.